Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäft
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mzs Rechtsanwälte

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist bundesweit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Dabei beraten wir laufend Finanzdienstleister und Unternehmen zu aufsichtsrechtlichen Fragen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Bearbeitung aufsichtsrechtlicher Fragestellungen zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft. Ob ein Zahlungsdienst erbracht oder das E-Geld-Geschäft betrieben wird, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls. Wir verfügen über die speziellen Kenntnisse, Geschäftsmodelle rechtlich zu bewerten und die Interessen unsere Mandanten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrzunehmen.

Ihre Ansprechpartner

Foto von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, mzs Rechtsanwälte, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, unser Spezialist für das partiarische Darlehen

Gustav Meyer zu Schwabedissen 
Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer
Unser Spezialist für öffentliches Wirtschaftsrecht

gmzs(at)mzs-recht.de
T: +49 211 69 002-14